Die Verantwortung von Zentralbanken für eine nachhaltigen Finanzmarkt

„Die Verantwortung von Zentralbanken für eine nachhaltigen Finanzmarkt“, Roundtablebeitrag zum  Zweiten Sustainable Finance Gipfel Germany in Frankfurt.

Die Inhalte dieses Roundtablebeitrages wurden Teil der Tagungsdokumentation und sind am 15.10.2019 vom deutsche Nachhaltigkeitsrat in seiner Empfehlung an die Bundesregierung im Punkt 10 eingeflossen. Die Forderung nach einer Regulierung der EZB im Sinne vorliegender Petition wurde sogar über die bestehende Grundrechtsbindung hinaus erweitert, indem gefordert wurde, die „EZB an das Nachhaltigkeitsprinzip [zu] binden“!

Sämtliche Websiteinhalte aller bislang Beitragenden zum Hub for Sustainable Finance sind zwischenzeitlich gelöscht. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat mit Einrichtung des Sustainable Finance Beirates beschlossen, diese Initiative abzuschließen. Das Angebot, die Inhalte der Hub-Website und damit auch die Dokumentation dieses Themas als ständiges Dialogangebot auf der Website des Sustainable Finance Beirates zu übernehmen, wurde abgelehnt. Der Stellenwert von Beiträgen Dritter zu diesem Kernthema scheint sehr gering zu sein. Eine Bitte vom September 2020 im Namen der Forschungsgruppe Finanzen und Wirtschaft des Weltethos-Institutes zur Sichtbarmachung der Entstehung des Themas an die Geschäftsführung des neuen Vereins „Green and Sustainable Finance Cluster Germany e. V.“ wurde auch nach 2-maliger Nachfrage nicht beantwortet (Stand 20.10.2020). Die neue Sponsorenstruktur des Vereins beinhaltet u.a. Großbanken, deren Anleihen bei Umsetzung der Forderungen der EU-Petition 0429/2017 keine marktfähigen Sicherheiten mehr darstellen würden, da sie immer wieder in stark fragwürdige Geschäftspraktiken verwickelt sind, die von Korruptionsvorwürfen über Umweltzerstörungskontroversen bis hin zu Fragen der Menschenrechte reichen.

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Am Roundtable nahmen Vertreterinnen und Vertreter folgender Institutionen teil: Weltethos-Institut, FHWS, US-Generalkonsulat Frankfurt, Sparkasse Mainfranken, DZ-Bank.

  • Konsens war: Zentralbanken müssen mit gutem Eigenbeispiel in ihrem Kerngeschäft (v.a. Ankaufprogramme und akzeptierte Wertpapiere für die Pfandleihe) voran gehen und über Nachhaltigkeit Transparenz schaffen sowie Transparenz darüber von Geschäftsbanken verpflichtend einfordern. Die Politik (hier:EU-Kommission und Parlament) müssen die Transparenz von der Zentralbank einfordern (Regulierung zur Transparenz zu diesen Fragen).
  • Umstritten war: Welche Maßnahmen muss die Zentralbank bei Nichteinhaltung einer bereits kodifizierten Mindestethik (hier:EU-Grundrechtscharta) von Wertpapieremittenten treffen?
  • Vorschlag des Roundtableleiters: Anstelle von Verboten sollte die Zentralbank die Papiere solcher Wertpapieremittenten einfach nicht mehr für die Pfandleihe akzeptieren (also nicht mehr als „marktfähige Sicherheiten“ aufführen) und nicht mehr in eigenen Kaufprogrammen ankaufen, weil sie sich ansonsten an den Ethikverstößen beteiligt. Dadurch werden Anreize gesetzt, die Mindestethik einzuhalten, weil ansonsten die Refinanzierung am Finanzmarkt für derartige Wertpapieremittenten teurer wird. Im Lead sind Politik und Zentralbanken. Maßstab ist die Operationalisierung und Realisierung des bereits bestehenden Ordnungsrahmens (EU-Grundrechtscharta, Klimavertrag von Paris,…) bevor über weitere Taxonomien diskutiert wird.