Bring justice into the Eurosystem – Gerechtigkeit ins Eurosystem bringen

Bring justice into the EurosystemGerechtigkeit ins Eurosystem bringen„, Appell an den Petitionsausschuss der Europäischen Union, endlich die Einhaltung der Charta der Grundrechte bei der EZB durchzusetzen. Live im Onlinestream des Europäischen Parlaments ab 16:45 Uhr.

Englisches Redemanuskript: EU-Petition-429-2017_BolsingerMinnemann_Speech2021

Übersetzung der Stichworte in Deutsch:

Das Problem: Immer noch unverändert! Kerngeschäft der EZB berücksichtigt immer noch nicht die EU-Grundrechtscharta!

  • Die EZB wird nach wie vor Eigentümerin von Wertpapieren, die die EU-Grundrechtecharta untergraben und mit schweren ethischen Kontroversen behaftet sind
  • Bei allen „marktfähigen Sicherheiten“ (16 Billionen € in Q3/2021) und allen Wertpapierankaufprogrammen fehlt eine Grundrechtsprüfung völlig!

=> Die EZB ist nach wie vor an der Finanzierung von Grundrechtsverletzungen beteiligt.
=> Dies stabilisiert und verstärkt die Ungerechtigkeit in der EU.
=> Gerechtigkeit ist endlich wiederherzustellen!

  • Jüngste Strategieänderung der EZB zeigt durch Berücksichtigung von Klimarisiken, dass …
    • … die EZB ihre Macht kennt, durch den Ankauf von Wertpapieren das reale Geschehen zu beeinflussen („Marktneutralität“ ist von EZB damit selbst widerlegt)
    • … nur ein Bruchteil der gesamten normativen Verantwortung der EZB selektiv berücksichtigt wird
  • Der Auftrag der EZB, Preisstabilität anzustreben, darf keinen andere EU-Regelungen  zuwiderlaufen (z.B. auch nicht dem Pariser Klimaabkommen)

Bringen Sie endlich Gerechtigkeit in das Eurosystem: Durch detaillierte Transparenz  der EZB gegenüber dem EU-Parlament. => Die EZB verpflichten, dem EU-Parlament regelmäßig über die Einhaltung der Grundrechte aller ihrer konkreten Wertpapiere Bericht zu erstatten.

  • Sie sind die Hüter der Charta der Grundrechte: Bitte informieren Sie sich eingehend darüber, ob die Vermögenswerte der EZB mit unseren kodifizierten europäischen Werten übereinstimmen.
  • Die EZB ist für ihre Politik rechenschaftspflichtig, unter anderem durch regelmäßige Berichterstattung und Dialog mit dem Europäischen Parlament (Artikel 284 AEUV).
  • Es muss zum Standard werden, dass die EZB dem Parlament regelmäßig über die Einhaltung der Grundrechte explizit für alle ihre Vermögenswerte berichtet.
  • Das hat es bisher noch nie gegeben! Sind diese Informationen für die politischen Entscheidungsträger irrelevant?

Bericht auf den CSR-NEWS.

„Der ordnungspolitische Rahmen der EU-Grundrechtscharta ist seit dem Vertrag von Lissabon gültiges Recht  – auch für die EZB! Seit 2017 beschäftige sich der EU-Petitionsausschuss mit der Umsetzung dieser einfachen Wahrheit. Am 1.12.2021 hatte der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments eine weitere Gelegenheit, endlich Gerechtigkeit für alle Finanzmarktakteure herzustellen und der Europäischen Zentralbank zu verdeutlichen, dass die EU-Grundrechtscharta auch bei all ihren Geschäften einzuhalten ist. Nachhaltigkeit im Finanzmarkt ist nicht allein durch die Geschäftsbanken umzusetzen, sondern erfordert zuallererst eine glaubwürdige Zentralbank, die als gutes Beispiel voran geht, anstatt sich herauszureden. Nicht nur Klimaschutz ist relevant, sondern alle Bereiche, die schon 1999 verbindlich in der Grundrechtscharta fixiert wurden!“

„The regulatory framework of the EU Charter of Fundamental Rights has been valid law since the Treaty of Lisbon – also for the ECB! Since 2017, the EU Petitions Committee has been dealing with the implementation of this simple truth. On 1.12.2021, the Petitions Committee of the European Parliament had another opportunity to finally establish justice for all financial market players and to make it clear to the European Central Bank that the EU Charter of Fundamental Rights must also be adhered in all its transactions. Sustainability in the financial market cannot be implemented by the commercial banks alone, but requires first and foremost a credible central bank that sets a good example instead of talking its way out of it. Not only climate protection is relevant, but all areas that were already bindingly fixed in the Charter of Fundamental Rights in 1999!“